Allgemeine Geschäftsbedingungen VereinsFee

Stand: 25. September 2026

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1. Anbieter und Geltungsbereich

VereinsFee wird angeboten durch die Business Zone GmbH, Chamerstrasse 44, 6331 Hünenberg, Schweiz, kontakt@vereinsfee.ch, nachfolgend «Anbieter». Verantwortliche Person ist Thomas Böhme.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von VereinsFee durch den jeweiligen Verein oder die jeweilige Organisation, nachfolgend «Kunde». Sie gelten für kostenlose und kostenpflichtige Zugänge sowie für vereinbarte Testzugänge.

Die Person, welche den Vertrag abschliesst, bestätigt, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot unter Einbezug dieser AGB annimmt und der Anbieter die Bestellung bestätigt. Bei kostenlosen Zugängen erfolgt die Bestätigung spätestens mit der Freischaltung.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem bestätigten Paket, der zugehörigen Leistungsbeschreibung und zusätzlich vereinbarten Leistungen. Je nach Paket unterstützt VereinsFee insbesondere Mitgliederverwaltung, Vereinsorganisation, Dokumentverwaltung, Kommunikation, Beitragswesen, Buchhaltung und KI-gestützte Assistenz.

Der Anbieter stellt die vereinbarten Funktionen mit angemessener Sorgfalt bereit. Ein bestimmter organisatorischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Pakete, Preise und Mitgliedergrenzen

Preise, Abrechnung und kommerzielle Mitgliedergrenzen gelten ausschliesslich für die Produktivumgebung. Massgebend sind die bei Vertragsabschluss bestätigten Preise in Schweizer Franken und die vereinbarte Mitgliedergrenze. Eine allfällige Mehrwertsteuer und zusätzliche Kosten werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.

Entwicklungs-, Demo- und Testumgebungen sind ohne Preise, Abrechnung und kommerzielle Mitgliedergrenzen. Vereinbarte Laufzeiten, technische Kontingente, Cloud-Kostenbudgets und Freigaben bleiben wirksam.

Entwicklungs- und Demoumgebungen verwenden Premium. Testzugänge starten grundsätzlich mit Premium; Starter und Advanced können zur Erprobung ihrer Funktionsbeschränkungen gewählt werden.

Eine Premium-Testfreischaltung begründet keinen Anspruch auf Premium im Produktivbetrieb. Beim Wechsel in die Produktivumgebung stehen ausschliesslich die Funktionen des ausdrücklich bestätigten Produktivpakets zur Verfügung. Starter und Advanced enthalten weniger Funktionen als Premium.

Das Überschreiten einer vereinbarten kommerziellen Mitgliedergrenze setzt die vorherige Bestätigung eines geeigneten Pakets voraus. Ein Paketwechsel kann Funktionen einschränken, löscht jedoch keine Vereinsdaten. Die Regelungen zur Löschung nach Vertragsende bleiben vorbehalten.

Bestehende bezahlte Abonnemente behalten ihren vereinbarten Preis und ihre Mitgliedergrenze bis zu einem ausdrücklich bestätigten Wechsel. Laufende kostenlose Starter-Abonnemente werden gemäss Preisstand vom 22. September 2026 auf 25 Mitglieder erweitert.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm eingebrachten Inhalte, die erforderlichen Berechtigungen sowie die sachliche Richtigkeit seiner Daten verantwortlich.

Er verwaltet Benutzerkonten und Zugriffsrechte sorgfältig, schützt Zugangsdaten vor unbefugter Verwendung und entzieht ausgeschiedenen Personen zeitnah den Zugang. Vermutete Sicherheitsvorfälle meldet er dem Anbieter unverzüglich.

Rechtswidrige Inhalte, missbräuchliche Zugriffe, die Umgehung von Funktionsbeschränkungen und die Beeinträchtigung anderer Vereine oder des Plattformbetriebs sind untersagt.

5. KI-Funktionen und fachliche Verantwortung

KI-Funktionen unterstützen bei der Suche, Auswertung und Erstellung von Informationen. KI-Ausgaben können trotz plausibler Darstellung unvollständig, veraltet oder sachlich falsch sein.

Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung, insbesondere vor dem Versand von Nachrichten, der Veröffentlichung von Inhalten sowie vor finanziellen, rechtlichen oder vereinsbezogenen Entscheidungen.

KI-Ausgaben stellen keine verbindliche Rechts-, Steuer-, Treuhand- oder sonstige Fachberatung dar. VereinsFee übernimmt keine autonome Entscheidungsbefugnis für den Kunden. Die Verantwortung für Freigaben und Vereinsentscheide verbleibt bei den zuständigen Personen des Kunden.

Eine optionale Cloud-KI wird nur im ausdrücklich vereinbarten und freigegebenen Umfang eingesetzt. Informationen zu den eingesetzten Dienstleistern und zur Datenbearbeitung werden vor der Aktivierung bereitgestellt.

Die Haftung des Anbieters richtet sich auch bei KI-Funktionen nach Ziffer 9. Die Prüfpflicht des Kunden beseitigt nicht die eigenen vertraglichen Pflichten des Anbieters.

6. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

Der Anbieter trifft angemessene Massnahmen für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb. Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Verbindliche Verfügbarkeitswerte und Reaktionszeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen und technische Störungen können die Nutzung vorübergehend einschränken. Planbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.

Der Kunde meldet festgestellte Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter behebt von ihm zu verantwortende Mängel innerhalb einer unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen angemessenen Frist. Bei erheblichen, anhaltenden Leistungsstörungen bleiben angemessene Entgeltminderungen und die Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherung

Für die Bearbeitung von Vereins- und Mitgliederdaten im Auftrag des Kunden schliessen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung. Diese regelt insbesondere Weisungen, Sicherheitsmassnahmen, Unterauftragnehmer, Bearbeitungsorte sowie Rückgabe und Löschung der Daten.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit seiner Datenbearbeitung und die Information der betroffenen Personen verantwortlich. Der Anbieter erfüllt seine eigenen gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzpflichten.

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Der Umfang der Datensicherung und Wiederherstellung wird in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Der Kunde bewahrt gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen zusätzlich in geeigneter Form auf und nutzt verfügbare Exportmöglichkeiten für eigene Sicherungen. Die vereinbarten Sicherungspflichten des Anbieters bleiben davon unberührt.

8. Rechte an Software und Inhalten

Die Rechte an der Software VereinsFee verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das Recht, die vereinbarten Funktionen für seine Vereins- oder Organisationstätigkeit zu nutzen.

Die Rechte an den vom Kunden eingebrachten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Anbieter darf diese Inhalte nur bearbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund einer gesonderten rechtlichen Grundlage erforderlich ist.

9. Haftung und Haftungsbegrenzung

9.1 Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Diese Ausnahmen gelten für sämtliche nachfolgenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse.

9.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung des Anbieters auf den nachgewiesenen, unmittelbaren und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Gesamthaftung für solche Schäden ist pro Vertragsjahr auf die vom Kunden für die vorausgegangenen zwölf Monate geschuldeten Nutzungsentgelte, mindestens jedoch auf CHF 1’000, begrenzt. Für kostenlose Zugänge beträgt die Obergrenze CHF 1’000 pro Vertragsjahr.

9.3 Ausgeschlossene Schadensarten

Unter Vorbehalt von Ziffer 9.1 ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Ansprüche Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Datenverlust

Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf die angemessenen Kosten der Wiederherstellung der Daten begrenzt; zusätzlich gilt die Obergrenze nach Ziffer 9.2. Ein allfälliges Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Eine Verletzung vereinbarter Sicherungspflichten des Anbieters wird dadurch nicht ausgeschlossen.

9.5 Verantwortungsbereich des Kunden und externe Ereignisse

Soweit ein Schaden durch unrichtige Kundeneingaben, rechtswidrige Inhalte, pflichtwidrige Rechtevergabe oder eine vertragswidrige Nutzung verursacht wurde, haftet der Anbieter hierfür nicht. Eine Mitverursachung durch den Anbieter bleibt nach den vorstehenden Bestimmungen zu berücksichtigen.

Für unvermeidbare Ereignisse ausserhalb seines zumutbaren Einflussbereichs haftet der Anbieter nicht, soweit ihn kein haftungsbegründendes Verschulden trifft. Der Einsatz externer Dienstleister entbindet ihn nicht von seinen eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.

10. Laufzeit, Zahlung und Kündigung

Sofern im bestätigten Angebot nichts anderes vereinbart ist, laufen Produktivabonnemente auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats per E-Mail gekündigt werden.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Kostenpflichtige Leistungen entstehen nur aufgrund einer ausdrücklich bestätigten Bestellung.

Testzugänge enden mit Ablauf der vereinbarten Testdauer. Sie werden nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.

Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann die betroffene Partei nach erfolgloser angemessener Nachfrist ausserordentlich kündigen. Bei dringenden Sicherheitsrisiken oder schwerwiegendem Missbrauch darf der Anbieter den Zugang vorübergehend im erforderlichen Umfang sperren und informiert den Kunden, soweit rechtlich und sicherheitstechnisch möglich.

11. Daten bei Vertragsende

Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Herausgabe seiner gespeicherten Vereinsdaten in einem vereinbarten, gängigen maschinenlesbaren Format verlangen. Der Anbieter ermöglicht die Herausgabe auch dann, wenn der reguläre Zugang bereits beendet ist.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gemäss der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Verbleibende Sicherungskopien werden innerhalb der dort festgelegten Backup-Fristen gelöscht beziehungsweise überschrieben.

Die Kosten einer zusätzlich gewünschten individuellen Migration werden vor deren Beauftragung vereinbart.

12. Änderungen und anwendbares Recht

Wesentliche Änderungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten mitgeteilt. Änderungen zulasten des Kunden bedürfen seiner Zustimmung; Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen bis zur ordentlichen Beendigung weiter.

Preis- und Paketänderungen richten sich nach Ziffer 3 und bedürfen eines ausdrücklich bestätigten Wechsels.

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zug. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände und zwingende Schutzvorschriften bleiben vorbehalten.